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Do, 25. April 2024

Do, 25. April 2024

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Verleihbedingungen

Verleihbedingungen  
 
(1.) Allgemeines
(2.) Öffnungszeiten
(3.) Benutzerkreis und Anmeldung
(4.) Benutzerausweis
(5.) Ausleihe, Leihfrist und Vorbestellungen
(6.) Ausleihbeschränkungen
(7.) Auswärtiger Leihverkehr
(8.) Behandlung und Haftung der ausgegebenen Materialien
(9.) Rückgabe
(10.) Ordnung in der Bibliothek
(11.) Ausschluß von der Benutzung
(12.) Inkrafttreten
(13.) Anlage I - Gebührenordnung

 

1. Allgemeines

(1) Die Stadtbibliothek Oelsnitz (Vogtl.) ist eine Einrichtung der Oelsnitzer Stadtmarketing und Tourismus GmbH. Sie dient der Bildung, Fortbildung, Information sowie der Freizeitgestaltung und Erholung. Das Nutzungsverhältnis hat privatrechtlichen Charakter. Für die Inanspruchnahme der Stadtbibliothek werden Benutzungsentgelte erhoben. (Anlage 1)


2. Öffnungszeiten

(1) Die Stadtbibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.


3. Benutzerkreis und Anmeldung
 

(1) Die Benutzung der Stadtbibliothek Oelsnitz (Vogtl.) ist jedermann im Rahmen des geltenden Rechts gestattet.

(2) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält nach Zahlung des für ihn in Frage kommenden Quartals- oder Jahresbenutzungsentgelts (Ziffer 1 und 2 der Entgeltordnung) einen für den entsprechenden Zeitraum gültigen Benutzerausweis.

(3) Mit der bei der Anmeldung zu leistenden Unterschrift wird die Benutzungsordnung vom Benutzer verbindlich anerkannt. Ferner erklärt sich der Benutzer mit der Speicherung seiner Daten per EDV einverstanden. Diese werden ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben der Stadtbibliothek verwandt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(4) Minderjährige können Benutzer werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte.

(5) Juristische Personen melden sich durch von ihnen schriftlich bevollmächtigte Personen an.

(6) Die Benutzer sind verpflichtet, der Bibliothek Änderungen ihres Namens und ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.


4. Benutzerausweis

 

(1) Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.

(3) Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises, als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten, wird ein Entgelt gemäß Ziffer 3 der in der Anlage 1 festgelegten Entgeltordnung erhoben.

5. Ausleihe, Leihfrist und Vorbestellungen
 

(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Bücher und andere Medien bis zu vier Wochen ausgeliehen. In begründeten Fällen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden.

(2) Die Leihfrist kann vor Ablauf, auf Antrag, bis zu jeweils vier Wochen verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens, der Benutzerausweisnummer und des Fälligkeitsdatums erfolgen.

(3) Für ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch des Benutzers Vorbestellungen gegen Entrichtung eines Entgelts für die Benachrichtigung entsprechend Ziffer 4 der in Anlage 1 festgelegten Entgeltordnung entgegennehmen.

(4) Die Weitergabe der ausgeliehenen Medien an Dritte ist unzulässig.


6. Ausleihbeschränkungen
 

(1) Medien, die als Informations- oder Präsenzbestand jederzeit für die Benutzer zur Verfügung stehen müssen oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe außer Haus ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Leiter der Bibliothek.

(2) Für Benutzer unter 14 Jahren, für die eine unentgeltliche Nutzung möglich ist, stehen grundsätzlich die Bestände der Kinderbibliothek sowie des Jugendbuchbereiches zur Verfügung. Im Einzelfall sind Bücher durch das Fachpersonal bedarfsgerecht an Schüler zu verleihen. Die Vorschriften des Jugendschutzes werden beachtet.


7. Auswärtiger Leihverkehr

(1) Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den nationalen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Bevorzugt werden hier die Medien, die der Qualifizierung und Weiterbildung dienen. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Bestimmungen der entsendenden Bibliothek. Der Auftrag ist gemäß Ziffer 5 der Entgeltordnung kostenpflichtig.


8. Behandlung der ausgegebenen Medien und Haftung

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die empfangenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren.

(2) Der Benutzer hat sich bei der Ausgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien zu überzeugen und die Mitarbeiter der Bibliothek auf eventuell bereits bestehende Mängel aufmerksam zu machen.

(3) Entliehene audiovisuelle Medien dürfen nur auf handelsüblichen Geräten unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.

(4) Ausgeliehene Medien dürfen nicht für öffentliche Aufführungen verwendet werden. Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheber- und Aufführrechts.

(5) Verlust und Veränderung der entliehenen Medien sind der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen.

(6) Für den Verlust oder jede Beschädigung entliehener Bücher und anderer Medien ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Bibliothek kann bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Medien den Benutzer zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplars verpflichten oder stattdessen die Kosten der Wiederbeschaffung des Originals in Rechnung stellen. Zum Schadenersatz zählen zusätzlich auch die Mehrkosten für die bibliotheksgerechte Wiederherstellung und die Einarbeitung in den Bestand der Bibliothek gemäß Ziffer 6 der Entgeltordnung.


9. Rückgabe

(1) Für Bücher und andere Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist vom Benutzer bzw. seinem Erziehungsberechtigten in jedem Fall ein Versäumnisentgelt gemäß Ziffer 7 der Entgeltordnung zu entrichten.

(2) Versäumnisentgelte und Ersatzleistungen, die nach Ablauf von drei Monaten nicht beglichen wurden, werden auf dem Rechtsweg eingezogen.


10. Ordnung in der Bibliothek

(1) Die Benutzer sind verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Bibliothek sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.

(2) Große, schwere oder sperrige Gegenstände und Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.

(3) Rauchen sowie störendes Verhalten ist in den Bibliotheksräumen nicht gestattet. Essen und Trinken ist nur innerhalb des Lesecafés erlaubt.

(4) Mappen, Taschen usw. sind bei Betreten der Bibliotheksräume in die dafür vorgesehenen Schränke einzuschließen. Für abhanden gekommene Sachen, insbesondere Garderobe und Schirme, wird durch die Bibliothek keine Haftung übernommen.

(5) Das Personal der Stadtbibliothek übt das Hausrecht aus.


11. Ausschluß von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.
 


12. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. 10. 2010 in Kraft und wird in den Räumen der Bibliothek durch Aushang bekannt gemacht.
Oelsnitz (Vogtl.), den 01. 10. 2010


Scharf
Geschäftsführer
Oelsnitzer Stadtmarketing und Tourismus GmbH


Anlage I - zur Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Oelsnitz (Vogtl) Gebührenordnung für die Benutzung der Stadtbibliothek Oelsnitz (VogtI.)

Die Höhe der in § 1 und 3 der Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oelsnitz (Vogtl.) vorgesehenen Entgelte beträgt:

1. Jahres-Benutzungsentgelt 10 €
2. Quartals-Benutzungsentgelt 4 €


Von der Zahlung des Jahres-Benutzungsentgelts sind befreit:

- Benutzer unter 14 Jahren


Eine Ermäßigung des Jahres- und Quartals-Benutzungsentgelts in Höhe von 50% erhalten:

(1) Kinder und Jugendliche ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre
(2) Schüler, Studenten und Auszubildende
(3) Inhaber des Oelsnitzer Freizeitpasses
(4) Grundwehr- und Ersatzdienstleistende

(5)Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose ; Alg I- und Alg II-Bezieher

Der Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestand ist durch entsprechende Bescheinigungen durch den Benutzer nachzuweisen.


Zusätzlich werden folgende Gebühren erhoben:

3. Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises bei Ausweisverlust:

- für Erwachsene 2,00 €
- für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre 1,00 €


4. Für die Bereitstellung der Medien aufgrund einer Vorbestellung

- je 1,00 €


5. Für die Bereitstellung der Medien im aus- wärtigen Leihverkehr pro Leihschein Kosten und Entgelte, die im auswärtigen Leih- verkehr von der gebenden Institution erhoben werden sowie die Portokosten für die Rücksen- dung sind vom Benutzer zu tragen.

- 0,50 €


6. Für die Einarbeitung des Ersatzexemplars eines beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums

- 2,50 €


7. Für das Überschreiten der Leihfrist pro Medien- einheit und Woche

- für Jugendliche ab 14 Jahre und ErwachseneEUR 0,50
- für Kinder bis unter 14 Jahren EUR 0,25
  zuzüglich aller anfallenden Portokosten


8. Für Kostenersatz - pauschal

- bei kleineren Schäden an Büchern, die Reparaturen erfordern für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene 2,00 €
  für Kinder bis unter 14 Jahre 1,00 €
- bei Beschädigung oder Verlust von CD- oder Kassettenhüllen


9. Für Abholung von nicht zurückgegebenen Medien durch Hausbesuch/BotenEUR 20,00